WAS BEDEUTET ES, WENN EIN HANDSCHUH NICHT FÜR ALKOHOLISCHE LEBENSMITTEL GEEIGNET IST?

Er darf für den Kontakt mit Lebensmitteln mit einem Alkoholgehalt kleiner oder gleich 20% nicht verwendet werden (alkoholische Getränke (Wein, Likör, Bier), feuchte Süßwaren, Früchte in Form von Püree, Konserven, Pasten oder im eigenen Saft oder in Zuckersirup (Konfitüre, Kompott und ähnliche Erzeugnisse), Gemüse in Form von Püree, Konserven, Pasten oder im eigenen Saft, in alkoholischem Medium haltbar gemachtes Obst und Gemüse, Fisch- oder Fleischkonserven in wässrigem Medium, Eier (flüssiges und gekochtes Eigelb und Eiweiß), wässrige Saucen, Speiseeis).

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