Puderfreie Nitrilhandschuhe Reflexx N75 – g. 3.5 (M)

  • Einmalhandschuh, beidseitig tragbar. 100% latexfrei.
  • Dünn und ultraelastisch für mehr taktile Präzision.
  • Formulierung ohne Schwefel und Beschleuniger – zB Thiurame, Carbamate, Benzothiazole.
  • Erhöhter Schutz: Elastizität erhöht die Widerstandsfähigkeit gegen Belastungen.
  • Mikroraue Ausführung an den Fingern für mehr Griffigkeit und Feingefühl.

Überblick

  • PSA Risikokat. 3 auch zum Schutz gegen Chemikalien und Mikroorganismen (Reg EU 2016/425).
    • EN ISO 374-1:2016 / TYPE B: mit 3 Chemikalien zertifiziert.
    • EN ISO 374-5:2016 / VIRUS: zum Schutz vor Bakterien, Pilzen und VIRUS.
  • MEDIZINGERÄT Medizinische und dentale Untersuchungs- und OP-Handschuhe (AQL 1,5) für den temporären Gebrauch (gemäß Richtlinie 93/42/EWG und folgendem Gesetzesdekret 37/2010 zur Umsetzung von Richtlinie 2007/47/EWG, Normen EN 455 1, 2, 3 und 4).
  • Handschuhe, die für die Verwendung mit Chemotherapeutika geeignet sind (getestet nach ASTM D6978).

Merkmale

Material: Nitrile
Farbe: Weiß/Bernsteinfarben
äußere Oberfläche: Mikrorau
Innenfläche: Puderfreie
Chloriert: Inner
AQL: ≤ 1,5
Länge - cm: 24
Stärke - mm: 0,07
Gewicht - g. Größe M: 3,50
Chemotherapeutika: Ja

Empfohlen für

Reinigung

Dental

Medizinisch

Industrie

Oberfläche: Mikrorau

Größe: Länge cm: 24

Stärke: 0,07 mm

Gewicht g: 3,50 – Größe M +/-0,2

Farben: Weiß/Bernsteinfarben

Sonstige Merkmale: Innen chloriert

XS – S – M – L – XL
PACK 100
CART. 10×100

CODES EAN DISPENSER EAN CARTON BOX
N75/XS 8032891630815 8032891635810
N75/S 8032891630822 8032891635827
N75/M 8032891630839 8032891635834
N75/L 8032891630846 8032891635841

Das CE-Zeichen bedeutet europäische Konformität und bescheinigt, dass das Produkt den in der Europäischen Gemeinschaft geltenden Vorschriften für die Herstellung und das Inverkehrbringen des Produkts entspricht.

Produkte, die als Medizinprodukte gemäß der Richtlinie 93/42 / EWG (Referenznormen EN 455 Teil 1, 2 und 3) verwendet werden können. Die Richtlinie 93/42 / EWG über Medizinprodukte enthält die Anforderungen für die Herstellung von Handschuhen für die Gesundheit (und damit auch für die Zahnmedizin) sowie die Kennzeichnungs- und Beurteilungspflichten für die biologische Sicherheit. Die als Medizinprodukte geltenden Handschuhe bieten sowohl für den Patienten als auch für den Benutzer Schutz vor Kreuzkontaminationen, da sie als wirksame Barriere gegen biologische Flüssigkeiten und Mikroorganismen angesehen werden.

Im April 2018 hat die neue PSA-Verordnung EU 2016/425 die bisherige PSA-Richtlinie 89/686 / EWG geändert und ersetzt. Die neue PSA-Verordnung spezifiziert nun drei Klassen basierend auf Risikodefinitionen:

– CAT I: minimales Risiko, selbstzertifiziert;

– CAT II: Zwischenrisiken (andere als die in den Kategorien I und III aufgeführten), zertifiziert von einer zugelassenen Stelle;

– CAT III: sehr ernsthafte Risiken, die zum Tod oder zu irreversiblen Gesundheitsschäden führen können; Von einer zugelassenen Stelle zertifiziert.

Nur die zugelassenen Stellen dürfen eine CE-Kennzeichnung für PSA CAT II und CAT III ausstellen. Ohne eine ordnungsgemäße CE-Kennzeichnung dürfen die Handschuhe nicht verkauft oder verwendet werden.

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Beiseitigung

Einweghandschuhe

Material: nitril

Mülleimer: Restmüll

Überprüfen Sie immer die Bestimmungen Ihrer Gemeinde

Erstverpackung (Packung)

Artikel: Karton ohne Wellpappe

Material: papier PAP 21

Mülleimer: recycling

Überprüfen Sie immer die Bestimmungen Ihrer Gemeinde

Sekundärverpackung (Box)

Artikel: wellpappe

Material: papier PAP 20

Mülleimer: recycling

Überprüfen Sie immer die Bestimmungen Ihrer Gemeinde

Leeren Sie die Verpackung des Inhalts, bevor Sie sie abholen. Reduzieren Sie das Volumen von Packung und Box.

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