WELCHE EUROPÄISCHEN VORSCHRIFTEN GELTEN FÜR EINWEGHANDSCHUHE IM LEBENSMITTELBEREICH?

Einweghandschuhe, die im Lebensmittelsektor verwendet werden, müssen strengen Vorschriften entsprechen, um die Lebensmittelsicherheit und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Zu den wichtigsten europäischen Regelungen gehören:

  • Verordnung (EG) Nr. 1935/2004: Diese EU-Verordnung legt die allgemeinen Anforderungen an alle Materialien fest, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien – MOCA), und stellt sicher, dass keine schädlichen Stoffe freigesetzt werden.
  • Verordnung (EG) Nr. 2023/2006: Regelt die gute Herstellungspraxis (GMP) für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Spezifiziert die Anforderungen an Kunststoffhandschuhe, einschließlich Zusammensetzung und Migrationsgrenzwerte.

Nationale Vorschriften:

  • Italien: Ministerialerlass vom 21. März 1973 (M. 21/03/73) – eine ältere, aber weiterhin relevante Regelung insbesondere für Materialien wie Gummi, die nicht unter die EU-Verordnung Nr. 10/2011 fallen.
  • Deutschland: BfR-Empfehlung XXI – für Gummimaterialien.
  • Frankreich: Arrêté vom 09.11.1994.
  • Spanien: Real Decreto 847/2011.

Zusammenfassung:

Um für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet zu sein, dürfen Handschuhe keine gefährlichen Substanzen freisetzen und müssen bestimmte Anforderungen an Herstellung und Zusammensetzung erfüllen – im Einklang mit sowohl europäischen als auch nationalen Regelungen, einschließlich der italienischen Vorschriften.

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