Einweghandschuhe, die im Lebensmittelsektor verwendet werden, müssen strengen Vorschriften entsprechen, um die Lebensmittelsicherheit und den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten. Zu den wichtigsten europäischen Regelungen gehören:
- Verordnung (EG) Nr. 1935/2004: Diese EU-Verordnung legt die allgemeinen Anforderungen an alle Materialien fest, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen (Lebensmittelkontaktmaterialien – MOCA), und stellt sicher, dass keine schädlichen Stoffe freigesetzt werden.
- Verordnung (EG) Nr. 2023/2006: Regelt die gute Herstellungspraxis (GMP) für Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
- Verordnung (EU) Nr. 10/2011: Spezifiziert die Anforderungen an Kunststoffhandschuhe, einschließlich Zusammensetzung und Migrationsgrenzwerte.
Nationale Vorschriften:
- Italien: Ministerialerlass vom 21. März 1973 (M. 21/03/73) – eine ältere, aber weiterhin relevante Regelung insbesondere für Materialien wie Gummi, die nicht unter die EU-Verordnung Nr. 10/2011 fallen.
- Deutschland: BfR-Empfehlung XXI – für Gummimaterialien.
- Frankreich: Arrêté vom 09.11.1994.
- Spanien: Real Decreto 847/2011.
Zusammenfassung:
Um für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet zu sein, dürfen Handschuhe keine gefährlichen Substanzen freisetzen und müssen bestimmte Anforderungen an Herstellung und Zusammensetzung erfüllen – im Einklang mit sowohl europäischen als auch nationalen Regelungen, einschließlich der italienischen Vorschriften.