Wenn er beim Umgang mit den Lebensmitteln keine chemischen Stoffe an sie abgibt, d.h. wenn er weder gesundheitsschädlich ist noch die organoleptischen Eigenschaften der Lebensmittel beeinträchtigt. Zur Erklärung der Lebensmitteleignung eines Produkts muss sich der Hersteller verpflichten, Tests in akkreditierten Prüflabors vornehmen zu lassen (globale Migration in Lebensmittelsimulanzien), die das Verhalten des Handschuhs bei Kontakt mit sämtlichen Lebensmittelkategorien nachahmen (wässrige, saure, alkoholische Lebensmittel, Milch- und Käseerzeugnisse, öl- und fetthaltige sowie trockene Lebensmittel) in Übereinstimmung mit der geltenden Normvorschrift (EG-Verordnung 1935/2004; MD 21.3.73, EU-Verordnung 10/2011 und folgende Aktualisierungen und Änderungen).
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