Mit dem Ziel der Angleichung der Gesetzeslage über persönliche Schutzausrüstung (PSA) in den einzelnen Mitgliedstaaten, wurde am 31. März 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union die neue Verordnung 2016/425/EU über persönliche Schutzausrüstung (PSA) veröffentlicht, welche die Richtlinie 89/686/EWG vom 21. Dezember 1989 außer Kraft setzt.
Die Verordnung tritt am 21. April 2018 in Kraft, d.h. ab diesem Datum ist die Richtlinie 89/686/EWG außer Kraft gesetzt. Einige Testverfahren sind in der neuen Verordnung gleich geblieben, andere hingegen wurden geändert, um dem Benutzer eine bessere Auswertung der Daten zu ermöglichen.
DIE WESENTLICHEN NEUERUNGEN
Die wichtigsten Neuerungen in Bezug auf die Herstellung von Handschuhen versuchen wir, nachstehend zusammenzufassen:
- Bis zum Inkrafttreten der Verordnung 2016/425/EU bleibt weiterhin die Richtlinie 89/686/EWG gültig
- Die Zertifizierungen nach Richtlinie 89/686/EWG behalten bis zum 21. April 2023 ihre Gültigkeit
- Ab dem 21. April 2017 haben sich die Testmethoden zum Erhalt der PSA-Zertifizierung und somit auch die Piktogramme für EN 374 (Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen) und EN 388 (Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken) geändert.
ÄNDERUNGEN EN 374:
EN ISO 374-1:2016 Anforderungen gegen chemische Risiken
- Der Chemikalienschutzindex wird ausschließlich durch das Piktogramm auf dem Kolben ausgedrückt. Zu den 12 Prüfchemikalien nach der alten Verordnung sind 6 weitere hinzugekommen, insgesamt sind nun also 18 Prüfchemikalien aufgelistet (Chemikalienliste). Jede Prüfchemikalie ist mit einem Buchstabencode gekennzeichnet, der unter dem Piktogramm aufgeführt werden muss.
- Die Handschuhe werden folgendermaßen klassifiziert:
- TYP A: Mindestdurchbruchzeit von 30 Minuten (Stufe 2) für 6 Chemikalien aus der Liste der Prüfchemikalien laut Norm EN 16523-1
- TYP B: Mindestdurchbruchzeit von 30 Minuten (Stufe 2) für 3 Chemikalien aus der Liste der Prüfchemikalien laut Norm EN 16523-1
- TYP C: Mindestdurchbruchzeit von 10 Minuten (Stufe 1) für 1 Chemikalie aus der Liste der Prüfchemikalien laut Norm EN 16523-1
EN 374-4:2013 Widerstand gegen Degradation
Der Degradationsindex wurde in die Norm aufgenommen. Er ist zwar für die Zertifizierung nicht ausschlaggebend, muss aber in der Packungsbeilage und auf der Produktpackung ausdrücklich angeben werden. Pro Standard, für den der Permeationswiderstand nach EN ISO 374-1:2016 geprüft wurde, wird der Prozentwert der Degradation angegeben.
EN ISO 374-5:2016 Anforderungen gegen Mikroorganismen
Die Norm EN 374-2:2003 wird durch EN ISO 374-5:2016 ersetzt, die Handschuhe werden folgendermaßen klassifiziert:
- Schutzhandschuhe gegen Bakterien und Pilze
- Schutzhandschuhe gegen Bakterien, Pilze und Viren
Der Zusatz „VIRUS“ darf nur dann unter dem Piktogramm angebracht werden, wenn der Bakteriophagen-Penetrationstest (Phi-X174) gemäß ISO 16604:2004 durchgeführt und bestanden wurde.
ÄNDERUNGEN EN 388
EN 388 Mechanische Risiken
Für Einmalhandschuhe ist die Konformität mit EN 388 nicht mehr vorgesehen, stattdessen wird die Degradationsprüfung gemäß EN 374-4:2013 wie oben beschrieben durchgeführt.
Für alle weiteren Handschuhkategorien wurden die Prüfmethoden für die Bestimmung der SCHNITT- und ABRASIONSFESTIGKEIT gemäß Norm ISO 13997 überarbeitet.
- Beim Schnittfestigkeitstest (Couptest) war eine korrekte Bestimmung der Schnittresistenzleistung nicht möglich; mit einer besseren Messerüberwachung (Messerwechsel alle 5 Tests) konnte die Zuverlässigkeit des Tests gesteigert werden. Falls der Prüfkörper das Messer nicht abwetzt, bleibt der Couptest der Bezugstest.Falls der Prüfkörper das Messer abwetzt, hat der Bezugstest gemäß ISO 13997 erfolgen und unter dem Piktogramm ist die Angabe einer fünften Stelle bezüglich der Stufe des Schnittfestigkeitstests erforderlich.
- Der Abriebfestigkeitstest sieht den Gebrauch eines hochwertigeren Schmirgelpapiers vor.
- Es wurde die Möglichkeit zur Aufnahme eines Aufprallschutztests (EN 13594:2015) an Gelenken und Fingern hinzugefügt. Nach den 5 Stellen des Piktogramms wird bei bestandener Prüfung der Buchstabe „P“ hinzugefügt.
WIE WIRKEN SICH DIE NORMATIVEN ÄNDERUNGEN AUS?
Die Zertifizierungsstellen haben seit April 2017 mit der Anpassung der Tests nach den neuen Normvorschriften begonnen und auch für die Wirtschaftsteilnehmer ein normatives Angleichungsverfahren für Produkte eingeführt, die auf dem europäischen Markt bereits vorhanden sind oder auf den europäischen Markt kommen. Dies wird auf der Basis der neuen Anforderungen eine Überarbeitung der Sicherheitsdatenblätter, Übereinstimmungserklärungen und Etikettierung der Produkte zur Folge haben.
Es ist davon auszugehen, dass wird innerhalb des nächsten Jahres je nach Ergebnis der derzeit laufenden Tests einen neuen Zertifizierungsansatz beobachten dürfen.